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   BGH, 08.01.1959 - III ZR 132/57   

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https://dejure.org/1959,2825
BGH, 08.01.1959 - III ZR 132/57 (https://dejure.org/1959,2825)
BGH, Entscheidung vom 08.01.1959 - III ZR 132/57 (https://dejure.org/1959,2825)
BGH, Entscheidung vom 08. Januar 1959 - III ZR 132/57 (https://dejure.org/1959,2825)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1959, 282
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 20.02.1956 - I B 97.55

    Voraussetzungen für die Bewilligung des Armenrechts (Prozesskostenhilfe) -

    Auszug aus BGH, 08.01.1959 - III ZR 132/57
    Diese gemäß § 1 Abs. 2 der Reichsumlegungsordnung vom 16. Juni 1937 (RGBl I 629) durchgeführte und die betroffenen Grundstückseigentümer belastende Umlegung diente also als solche nicht dem eigenen Interesse der an dem Verfahren beteiligten Grundstückseigentümer, sondern war "einem dem Betroffenen gegenüber selbständigen fremden Interesse zu dienen bestimmt", so daß sich der mit der Umlegung verbundene Zwang zur Grundstücksabgabe für die davon betroffenen Grundstückseigentümer als eine Enteignung im Sinne des Art. 14 Abs. 3 GG darstellt (vgl. BVerwG Urt. v. 20. Februar 1956 - I B 97/55 -, in NJW 56, 643).
  • BGH, 13.12.2007 - III ZR 116/07

    Eigentumsrechtlicher Schutz eines landwirtschaftlichen Betriebes in der

    Diese ist dabei jedoch lediglich Zahlungsempfängerin (BVerwGE 66, 224), was die Anspruchsberechtigung des einzelnen zu Entschädigenden nicht in Frage stellt (Seehusen/Schwede aaO § 88 Rn. 18; Quadflieg, Recht der Flurbereinigung, 1989, § 88 Rn. 112; vgl. Senatsurteile BGHZ 156, 257; vom 2. September 1999 - III ZR 315/98 - NVwZ 2000, 230 und vom 8. Januar 1959 - III ZR 132/57 - LM ReichsumlegungsO Nr. 1).
  • BGH, 15.05.1986 - III ZR 241/84

    Rechtsstellung des Teilnehmers eines Flurbereinigungsverfahrens

    Eine Haftung wegen eines (rechtswidrigen) enteignungsgleichen Eingriffs scheitert zudem auch daran, daß die beklagte Teilnehmergemeinschaft nicht als durch die Maßnahme unmittelbar Begünstigte angesehen werden kann (vgl. dazu Senatsurteil v. 8. Januar 1959 - III ZR 132/57 = LM ReichsUmlegungsO Nr. 1; Krohn/Löwisch, Eigentumsgarantie, Enteignung, Entschädigung 3. Aufl. Rdn. 424/6).
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Rechtsprechung
   BGH, 08.12.1958 - III ZR 100/57   

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https://dejure.org/1958,5133
BGH, 08.12.1958 - III ZR 100/57 (https://dejure.org/1958,5133)
BGH, Entscheidung vom 08.12.1958 - III ZR 100/57 (https://dejure.org/1958,5133)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 1958 - III ZR 100/57 (https://dejure.org/1958,5133)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 17.08.1939 - V 49/39

    Über die Rechtslage bei Aberntung und Vermostung von Trauben, die auf dem Stock

    Auszug aus BGH, 08.12.1958 - III ZR 100/57
    Auch, wenn man davon ausgeht, daß dem Gerichtsvollzieher grundsätzlich eine Obhutspflicht für die im Gewahrsam des Schuldners belassenen Gegenstände nicht obliegt (BGZ 137, 153, 155; 138, 40, 42), so muß er doch bei Gefährdung der Befriedigung des Gläubigers, sobald er davon erfährt, die zur Abwehr notwendigen Maßnahmen auch von Amts wegen treffen, dazu gehört insbesondere die nachträgliche Entfernung der gefährdeten Sachen aus dem Gewahrsam des Schuldners (§ 71 Ziff. 1 u. 9 der Geschäftsanweisung; RGZ 161, 109, 115).
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